Erklärung zur Umsetzung der Richtlinie 2011/65/EU II (RoHs II, gültig ab dem 31.03.2015)
Unsere an Sie gelieferten Produkte fallen nicht direkt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2011/65/EU II (RoHs II, gültig ab dem 31.03.2015)
Als Hersteller von Kabelverschraubungen, Kabeldurchführungssystemen, Füllstandmesstechnik sowie Zubehör zu den Produktgruppen betrachten wir uns als klassischen Downstream- User (nachgeschalteter Anwender). Hinsichtlich Einhaltung der aufgeführten Richtlinien stehen wir hierzu in ständigem Kontakt zu unseren Lieferanten und Distributionspartnern, die uns versichern, alle diesbezüglichen RoHs Pflichten zu erfüllen.
Wir verweisen darauf, dass nach unserem aktuellen Wissensstand, Ihre von der Jacob GmbH bezogenen Produkte hinsichtlich der Richtlinie 2011/65/EU II (RoHs II, gültig ab dem 31.05.2015) konform sind. Diesbezüglich sind wir in Kontakt mit allen Rohmateriallieferanten und Distributionspartnern um deren Einhaltung zu gewährleisten und sicherzustellen.
In diesen Angaben ist keine Zusicherung im gewährleistungsrechtlichen Sinn zu verstehen.
Hier können Sie die Stellungnahme der Jacob GmbH zu RoHS als Dokument herunterladen.
Änderungsstand: 15.03.2017