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Mitteilung über SVHC- Substanzen

Gemäß der europäischen Chemikalienverordnung (1907/2006 REACH) Artikel 33, ist jeder Akteur der Lieferantenkette verpflichtet, Informationen über beinhaltete SVHC-Stoffe seiner Erzeugnisse weiterzugeben, sofern dieser Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Masseprozent enthalten ist. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, sowohl selbst produzierte als auch verwendete oder importierte Substanzen, deren in Verkehr gebrachte Masse bei über einer Tonne pro Jahr liegt, registrieren zu lassen, sofern nicht eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Unter der Verordnung 1907/2006 REACH werden chemische Stoffe registrierungspflichtig, nicht jedoch die fertige Ware. Als Hersteller von Kabelverschraubungen und Zubehör, betrachten wir uns als klassischen Downstream - User (nachgeschalteter Anwender). Bei den von uns gelieferten Produkten handelt es sich in der Definition der Verordnung ausnahmslos um Erzeugnisse, die nicht zu registrieren sind. Hinsichtlich Registrierung und Einhaltung der verwendeten Rohmaterialien stehen wir in ständigem Kontakt zu unseren Lieferanten und Distributionspartnern, die uns versichern, alle diesbezüglichen REACH- Pflichten zu erfüllen.

Nach unserem heutigen Wissenstand, ist auch Blei in der aktuell veröffentlichten Liste aufgeführten Stoffe mit mehr als 0,1 Masseprozent in unseren Produkten enthalten. In Hinblick auf die Zerspanbarkeit unserer Produkte aus Messing haben die Rohmaterialien einen Bleianteil von 3,5 %. Gemäß Beschluss des Ausschusses der ECHA-Mitgliedsstaaten (MSC) wurde auch Blei in die SVHC Kandidatenliste aufgenommen. Damit greifen ab sofort Informationspflichten gemäß der REACH Verordnung. Lieferanten von Messing Erzeugnissen, die mehr als 0,1 Gew.-% Blei enthalten, müssen den Geschäftspartnern mitteilen, dass Bleimetall vorhanden ist, wenn das Erzeugnis zum ersten Mal geliefert wird.

Aktuell ist nach der der Richtlinie EU 2025/2364 Anhang 6 C in Messingprodukten ein Bleianteil von bis zu 4 % zulässig. Das ist mit einer Frist bis zum 30.06.2027 als SVHC konform eingestuft. Die Jacob GmbH beobachtet die weitere Entwicklung der REACH Verordnung, ob es im weiteren Verlauf eine Verlängerung der Frist für die Anwendungen von bleihaltigen Messinglegierungen geben wird oder nicht und wird die notwendigen Vorgaben in unseren Produkten umsetzen.

Hier können Sie die Stellungname der Jacob GmbH zu REACH als Dokument herunterladen. (Änderungsstand: 01.06.2026)

Weitere Informationen über die REACH Kandidatenliste erhalten Sie hier.