Erst die Glühbirne, jetzt die Leuchtstoffröhre

Ab 1. September 2023 darf die Leuchtstoffröhre in der EU nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Dieser Stichtag gilt für viele konventionelle Leuchtstofflampen. Ein Abverkauf von Lagerbeständen ist noch möglich.

Das Verbot basiert auf der Verordnung 2019/2020/EU „Ökodesign- Anforderungen an Lichtquellen“, die erhöhte Maßstäbe für die Effizienz der Leuchtmittel festlegt. Neben dem Energieverbrauch ist der Quecksilbergehalt hier von entscheidender Bedeutung. Aktuell sind in der Richtlinie 2011/65/EU (Restriction of Hazardous Substances = RoHS) beim Einsatz von Quecksilber noch Ausnahmen zulässig. Es ist jedoch zu erwarten, dass schrittweise weitere, quecksilberhaltige Leuchten vom Markt verschwinden werden.

Vorteile von LED-Leuchten

  • frei von Quecksilber
  • hoch effizient - gleiche Lichtleistung bei 50% weniger Energieverbrauch
  • haben weniger Streuverlust durch zielgerichtetes Licht
  • haben eine deutlich höhere Lebensdauer von Ø 50.000 Std.
  • bieten 100% Helligkeit sofort nach dem Einschalten, kein Flackern
  • bruchsicher - Polycarbonat ist besonders widerstandsfähig

Aufgrund dieser Vorteile sind LED-Leuchten schon heute wirtschaftlich rentabel und werden in vielen Branchen eingesetzt.

Unser Sortiment an industriellen und explosionsgeschützten Produkten umfasst eine große Auswahl an hoch effizienten LED-Leuchten des Spezialisten Chalmit.

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